Regierung will Razzien bei Behörden einschränken

Die "Sicherstellung in Behörden" soll nur noch in Ausnahmefällen zulässig sein. Das sieht eine Änderung der Strafprozessordnung vor, die das Innenministerium gemeinsam mit der BVT-Reform in Begutachtung geschickt hat.

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